Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die 42-Euro-Pauschale richtig nutzen – und was sie nicht abdeckt
Share
Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse jeden Monat Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € – ohne Zuzahlung, unabhängig vom Pflegegeld. Viele Familien lassen diesen Anspruch liegen oder nutzen ihn nur zum Teil. Hier steht, was genau bezahlt wird, wie Sie es beantragen und wo die Grenzen liegen.
Wer hat Anspruch?
Voraussetzung nach § 40 Abs. 2 SGB XI: ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5, Pflege zu Hause (auch im betreuten Wohnen oder in einer Wohngemeinschaft) und die Pflege durch Angehörige, Bekannte oder einen ambulanten Dienst. Bei stationärer Pflege im Heim besteht kein Anspruch. Der Betrag gilt pro pflegebedürftiger Person, nicht pro Haushalt.
Welche Produkte bezahlt die Kasse?
Das Hilfsmittelverzeichnis definiert sieben Produktgruppen „zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel“ (Produktgruppe 54):
- Einmalhandschuhe
- Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Mundschutz
- Einmalschürzen (Schutzschürzen)
- Fingerlinge
Innerhalb dieser Gruppen können Sie die Mengen frei kombinieren. Was nicht dazugehört: Inkontinenzpants und -vorlagen (das sind aufsaugende Inkontinenzhilfen der Krankenkasse mit Rezept), waschbare Bettschutzunterlagen, Waschhandschuhe, Feuchttücher, Hautpflege, Kompressen und Verbandmaterial, Alltagshelfer wie Tablettenboxen oder Esslätzchen. Diese Produkte müssen Sie selbst kaufen – oder über andere Wege beantragen.
So nutzen Sie den Anspruch ohne Papierkram
Sie müssen die Produkte nicht vorstrecken und Belege einreichen. Anbieter wie pflegetipp.de stellen den Antrag bei der Pflegekasse, liefern monatlich eine Pflegebox mit Ihrer Produktauswahl nach Hause und rechnen direkt mit der Kasse ab. Der Antrag dauert wenige Minuten, die Genehmigung gilt in der Regel dauerhaft, die Zusammenstellung lässt sich jeden Monat ändern. Wichtig: Der Anspruch kann nur bei einem Anbieter genutzt werden, und nicht genutzte Monate verfallen.
Wann die 42 € nicht reichen
Die Pauschale ist seit 2025 auf 42 € festgesetzt. Bei intensiver Pflege stößt sie schnell an Grenzen: 200 Nitrilhandschuhe, 50 Bettschutzeinlagen und je 500 ml Hände- und Flächendesinfektion im Monat kosten im Handel deutlich mehr. Rechnen Sie zunächst mit dem Anbieter aus, welche Kombination den Anspruch optimal ausnutzt – bei pflegetipp.de bekommen Sie nur das geliefert, was Sie wirklich brauchen. Den Mehrbedarf decken Sie am günstigsten mit Großpackungen: Bei pflegekauf.de kosten HYGIMING Nitrilhandschuhe 2,99 € je 100 Stück, ab 10 Boxen 2,79 €, und 25 Comcell-Bettschutzeinlagen 5,95 €.
Weitere Leistungen, die oft vergessen werden
- Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (ab Pflegegrad 1) für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege.
- Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Hausnotruf oder Toilettensitzerhöhung – leihweise oder gegen geringe Zuzahlung über die Pflegekasse.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme, etwa für eine bodengleiche Dusche.
- Hausnotruf: monatlicher Zuschuss der Pflegekasse zum Basisgerät.
Was Sie sich merken sollten
Erstens: Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und verfällt monatlich – beantragen Sie ihn sofort nach dem Pflegegradbescheid. Zweitens: Sieben Produktgruppen sind abgedeckt, alles andere ist Privatkauf oder Krankenkassenleistung. Drittens: Wählen Sie die Box-Zusammenstellung nach tatsächlichem Verbrauch und kaufen Sie den Mehrbedarf in Großpackungen statt in der Drogerie. Bei Fragen zu Pflegegrad, Antrag oder Produkten hilft unser Kundenservice unter 0211 54 22 98 07 oder über das Kontaktformular.